Wichtiges im Wintersemester 2011/2012

1.) Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Veranstaltungen mit beschränkten Plätzen

Die Anmeldezeiten legt jeder Fachbereich selbst fest. Es wird eine Phase geben, in der keine Anmeldung möglich ist, weil die Gruppen eingeteilt werden. Danach können die Restplätze belegt werden.
Die Anmeldeverfahren des Fachbereichs müssen beachtet werden.

Veranstaltungen mit ausreichend Plätzen

Onlineanmeldung über TUCaN: 01.09.2011 – 20.02.2012

Danach können Sie sich in Ihrem Studienbüro weiterhin anmelden. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen mit ausreichend Plätzen ist freiwillig. An einigen Fachbereichen ist sie gewünscht. Bitte beachten Sie die Informationen der Fachbereiche.

2.) Anmeldung zu Kursen des Sprachenzentrums

Die Anmeldung zu den Kursen des Sprachenzentrums läuft direkt über das Sprachenzentrum.

3.) Prüfungen

  • Mit der Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltung melden Sie sich in der Regel
    nicht automatisch zu den Prüfungen an. Zu Prüfungen melden Sie sich separat an.
  • Die Anmeldung zu den Prüfungen findet in den meisten Fällen erst im Dezember statt.
  • Sie müssen sich zu allem anmelden, bei dem Sie Leistungen verbucht haben wollen,
    zum Beispiel auch zu Hausarbeiten.
  • Bei Fragen und Problemen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Studienbüro in Verbindung, damit Sie sich noch innerhalb der Frist ordnungsgemäß zur Prüfung anmelden können.
  • Sie können sich in der Regel bis eine Woche (prüfungsrechtlich heißt das 8 Tage)
    vor Ihrem Prüfungstermin von der Prüfung abmelden.
    Beispiel: Findet die Prüfung am Dienstag, 14. Februar statt, können Sie sich bis
    Montag, 6. Februar, 23.59 Uhr abmelden.
    In Einzelfällen läuft die Frist vorher ab. Bitte beachten Sie die Hinweise der Fachbereiche.

Achtung!
Die Fristen betreffen die Prüfungen in den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen, für die eine elektronische An- und Abmeldung möglich ist. Sie gilt nicht für die individuell zwischen Prüfern und Prüflingen vereinbarten Einzelprüfungen (§§ 14 Abs. 2, 19 Abs. I S. 2 APB). Bitte beachten Sie eventuelle Ausnahme-Regelungen Ihres Fachbereichs, insbesondere bei Wahlfachprüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Die gesetzlichen Grundlagen zu Prüfungen finden Sie in den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen.